Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für den Fachbereich Physiotherapie, erteilt durch das zuständige Gesundheitsamt, ist eine zusätzliche Qualifikation für Physiotherapeuten. So wird es möglich Patienten im Rahmen der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.
Ihr Vorteil als Patient, sie können direkt zur Diagnostik und zur Therapie für den Fachbereich Physiotherapie in unsere Praxis kommen. So wird eine individuelle auf ihre Symptomatik ausgewählte Therapie ohne Zeitverzug möglich. Die anfallenden Kosten, über die sie in einem Behandlungsvertrag informiert werden, müssen sie selbst tragen.
Für Privatpatienten und gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit diese Kosten anteilig erstatten zu lassen, wenn Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Im Zweifelsfall bitte bei ihrer Versicherung nachfragen.